Allgemeine Geschäftsbedingungen der Moves Fitness-Gesundheits-Wellnessclub GmbH & Co. KG, im anschließenden Text Moves genannt.
1. Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen:
Die Moves Fitness-Gesundheits-Wellnessclub GmbH & Co. KG ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingun-gen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Dies gilt nicht für we-sentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Ver-tragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Änderungen werden wirksam, wenn Moves das Mitglied auf die Änderung hinweist und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht. Moves wird das Mitglied vor Beginn dieser Sechs-Wochen-Frist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Vertragsbe-standteil ist die im Moves aushängende Hausordnung.
2. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft:
Ein Vertrag mit Moves kommt durch deren Annahme eines „An-trags auf Mitgliedschaft“ zustande. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch Mo-ves, in Textform gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird. Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft in den Tarifen „Moves-Basic“ und „Moves-Premium“ beträgt zwölf Monate, wenn die Mitgliedschaft zum Monatsanfang beginnt. Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats, beträgt die Grundlaufzeit zwölf Monate zuzüglich der verbleibenden Tage bis zum Ende dieses laufen-den Monats (beginnt die Mitgliedschaft also z. B. am 19.05. eines Jahres, endet sie zum 31.05. des Folgejahres). Danach verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um weitere sechs Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Diese Regelung findet keine Anwendung auf den Tarif „Moves-Young“ und auf Mitgliedschaften, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden; diese verlängern sich nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit auf unbestimmte Zeit und können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündi-gung bedarf der Textform. Etwaige dem Mitglied vom Moves ge-währte Freimonate verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend. Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wich-tigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, wie beispielsweise anabole Substanzen sowie Sti-mulanzien (gemäß aktueller NADA-Verbotsliste) Moves zur frist-losen Kündigung der Mitgliedschaft. Moves ist ferner zur fristlo-sen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt Moves aus wichtigem Grund, kann Moves den für die restliche Vertragsdauer anfallen-den Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung durch Moves aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass Moves überhaupt kein Schaden oder ein we-sentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
3. Dingliche Rechte und Leistungsumfang:
Das Mitglied ist berechtigt die Fitnessgeräte, die Kursräume, den Saunabereich sowie die Umkleideräume und Duschen des Moves zu den offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen. Diese Nutzungsrech-te sind durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Alle anderen Nut-zungsmöglichkeiten müssen zusätzlich bezahlt werden. Der Um-fang des Dienstleistungsangebotes gilt entsprechend der Anga-ben unter „www.moves-fitness-studio.de/mitgliedschaft“.
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
4. Höhere Gewalt:
Wird es dem Moves aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden.
5. Ruhen der Mitgliedschaft im Krankheitsfall:
Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit gehindert, das Studio zu nutzen, ist es ab dem Zeitpunkt der Vor-lage eines amtsärztlichen Attests über den Grund seiner Hinde-rung für die weitere Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlän-gert sich um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zah-lung des Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages un-berührt.
6. Moves-Mitgliedsausweis und Spindschlüssel:
Der personalisierte Moves-Mitgliedsausweis wird gegen Zahlung ausgehändigt. Der Zugang zum Studio ist nur mit dem Moves-Mitgliedsausweis möglich. Der Moves-Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Er darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Jeder Verlust des Moves-Mitgliedsausweises oder seiner Beschädigung ist unverzüglich dem Moves zu melden. Bei Verlust oder Beschädigung des Moves-Mitgliedsausweises ist ein neuer Moves-Mitgliedsausweis kosten pflichtig zu erstatten. Bei Verlust des Spindschlüssels wird eine Gebühr von 10,00 Euro berechnet.
7. Zahlung des Mitgliedsbeitrags, Folgen der Nichtzahlung:
Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat, die Starterpauschale sowie eine Kaution für den Moves-Mitgliedsausweis abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist Moves berechtigt, vom Einzugsverfahren zu-rückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen. Für jede Rücklastschrift wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 15,- € er-hoben. Kommt das Mitglied mit einer monatlichen Rate länger als 2 Monate schuldhaft in Verzug (zu vertretende Zahlungsverzöge-rung), so wird der Gesamtbetrag für die Restlaufzeit des Vertrages fällig. Die in der Aufteilung auf Monatsbeiträge liegende Stundung wird aufgehoben. Moves behält sich für diesen Fall vor, den rückständigen und zukünftigen Betrag durch einen Rechtsanwalt oder Inkassobüro einzuziehen! Wird keine Abbuchungsermächti-gung erteilt, erhöht sich der monatliche Mietzins um 10,00- €. Mo-natliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich. Moves behält sich vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.
8. Anpassung des Mitgliedsbeitrages:
Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist Moves berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. Eventuell entstehende Nachkommastellen werden auf die nächste Vorkommastelle aufgerundet. Entsprechendes gilt bei einer Währungsumstellung. Moves wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen.
9. Sachschäden:
Sachbeschädigungen im Moves werden auf Kosten dessen be-hoben, der sie schuldhaft bewirkt oder verursacht hat. Wer gegen die Hausordnung verstößt, insbesondere Dritte in ihrer Nutzung beeinträchtigt, erhält Hausverbot. Er ist im Falle fristloser Kündi-gung zum Schadensersatz verpflichtet.
10. Haftung:
Das Moves übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrach-ter Kleidung, Wertgegenstände und Geld. Bei Unfällen haftet das Moves, nur bei verschuldeter Verursachung des Unfalls durch das Moves, seiner Organe oder seiner Mitarbeiter. Sofern die Haftung auf behauptete Verletzung von Nebenpflichten gestützt wird, wird sie auf Verschulden infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes beschränkt. Die Haftungshöchstsumme der Versicherung gilt als Haftungsgrenze, auch in sonstigen Fällen leichter Fahrlässigkeit.
11. Mitbringen von Nahrungsmitteln und Getränken:
Es ist verboten mitgebrachte Getränke oder andere Nahrungsmit-tel auf der Trainingsfläche, in den Kursräumen, im Bistro, dem Ruheraum oder dem Saunabereich zu verzehren.
12. Abweichende Vereinbarungen:
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Von diesem Vertrag abweichende Bestimmungen bedür-fen der Schriftform. Etwaige Nebenabreden bedürfen der Schrift-form.
13. Salvatorische Klausel:
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so blei-ben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.